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Halteverbotszone Heilbronn

Die Beantragung eines Halteverbots ist ein unkomplizierter Vorgang. Vor der Aufstellung eines Halteverbots müssen Sie jedoch zunächst eine offizielle Genehmigung einholen. Den Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Zusätzlich unterscheidet man zwischen dauerhaften und temporären Halteverboten, je nachdem, ob es nur für einen bestimmten Zeitraum oder langfristig gilt. In den meisten Fällen wird ein temporäres Halteverbot erforderlich sein

Unter einem Halteverbot versteht man in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwei verschiedene Formen: das absolute Halteverbot und das eingeschränkte Halteverbot, das auch als Parkverbot bekannt ist. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Fahrzeuge im eingeschränkten Halteverbot für eine kurze Zeit von bis zu drei Minuten anhalten dürfen, jedoch das dauerhafte Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs nicht gestattet ist. Eine Ausnahme besteht für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Im absoluten Halteverbot hingegen ist das Anhalten des Fahrzeugs nicht erlaubt, es sei denn, die Verkehrssituation erfordert es. Eine Halteverbotszone entspricht einem eingeschränkten Halteverbot.

 

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